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Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können von gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe oder im Rahmen einer Selbstzahlung übernommen bzw. getragen werden.

Wir freuen uns über Menschen, die sich bewusst für unsere Praxis entscheiden – unabhängig vom Versicherungsstatus. 

Gemeinsam finden wir den für Sie passenden Behandlungsweg.

Selbstzahler

  • Sie haben die Möglichkeit, Leistungen unserer Praxis aus eigener Initiative und auf eigene Kosten in Anspruch zu nehmen. 
  • Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Behandlung unabhängig von den Vorgaben und Genehmigungsverfahren einer Krankenversicherung.
  • Über die voraussichtlichen Kosten informieren wir Sie vor Behandlungsbeginn.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). 

Private Krankenversicherung

  • Wir begrüßen Privatversicherte herzlich in unserer Praxis. 
  • Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten einer ambulanten Psychotherapie abhängig von den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags. 
  • Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn, ob und in welchem Umfang Ihr Tarif psychotherapeutische Leistungen übernimmt und ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Sofern Unterlagen benötigt werden, unterstützen wir Sie selbstverständlich beim Ausfüllen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Beihilfe und Heilfürsorge

  • Wir begrüßen Beihilfeberechtigte und Angehörige der Heilfürsorge herzlich in unserer Praxis.
  • Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

 

  • Die Beihilfe übernimmt die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Sie erhalten von uns eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer Beihilfestelle zur Erstattung einreichen können.
  • Die psychotherapeutischen Sprechstunden und die probatorischen Sitzungen können in der Regel zunächst ohne vorherige Genehmigung in Anspruch genommen werden. Für eine anschließende Akutbehandlung oder Richtlinienpsychotherapie ist ein Antrag bei Ihrer Beihilfestelle erforderlich. Die notwendigen Formulare erhalten Sie dort. Selbstverständlich unterstützen wir Sie beim Ausfüllen.

 

  • Für Angehörige der Heilfürsorge gelten je nach Dienstherrn unterschiedliche Regelungen.
  • Soldatinnen und Soldaten: wenden sich bitte vor dem Erstgespräch an ihre zuständige Truppenärztin bzw. ihren zuständigen Truppenarzt und bringen die erforderliche Kostenübernahme mit.
  • Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte wenden sich bitte an ihre zuständige Heilfürsorgestelle und bringen die erforderlichen Unterlagen zum Erstgespräch mit.
     

Gebühren

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ).

  • Je nach Therapieform, Leistungsumfang und Behandlungsphase erfolgt die Abrechnung mit dem jeweils angemessenen Gebührenfaktor. Eine 50-minütige psychotherapeutische Sitzung kostet derzeit zwischen 134 € und 168 € (Faktor 2,3).
  • Hinzu können – sofern erforderlich – weitere Leistungen wie Anamnese, Testdiagnostik, Befundberichte oder Atteste berechnet werden.
  • Für Supervision wird vor Beginn eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen. Über die Höhe des Honorars informieren wir Sie gerne vorab.
  • Der Behandlungsvertrag kommt zwischen Ihnen und der Praxis ELB Psychotherapie Hamburg zustande. Die jeweils behandelnde Psychotherapeutin wird auf der Rechnung als Leistungserbringerin ausgewiesen.
  • Sie erhalten von unserer Praxis eine Rechnung und reichen diese – je nach Versicherungsstatus – bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder Heilfürsorge zur Erstattung ein. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über den Leistungsumfang Ihres individuellen Versicherungstarifs.

Eine Übersicht der Gebühren finden Sie in der nachfolgenden 

GOP-Tabelle. 

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Wir begrüßen gesetzlich Versicherte herzlich in unserer Praxis.
  • Wir sind eine Vertragspsychotherapiepraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg.
  • Sie können sich direkt an uns wenden – eine Überweisung ist nicht erforderlich.
  • Bitte bringen Sie zu Ihrem Erstgespräch Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit.
  • Der Einstieg erfolgt über unsere psychotherapeutischen Sprechstunden.
  • Neue gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten nehmen wir derzeit vorrangig im Rahmen unseres Kombinationsbehandlungskonzepts auf. 

Ausfallhonorar

Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit. Da wir eine Bestellpraxis sind, reservieren wir für Sie verbindlich eine Stunde. Wir bitten Sie vereinbarte Termine rechtzeitig über unsere Online-Buchung zu stornieren, damit wir uns bemühen können, frei gewordene Termine neu zu vergeben. (Im Terminbestätigungsemail Button: "Termin stornieren" klicken). Eine Online-Stornierung ist bis zu 48 Std. vor den Termin möglich. Danach melden Sie sich bitte möglichst schnell per Email oder Handy bei uns.

Im Falle einer Terminabsage innerhalb von 48 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin rechnen wir unabhängig vom Grund der Absage ein Ausfallhonorar von 100,00 € ab. Diese Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die Möglichkeit haben, auch sehr kurzfristig auf eine Online-Sitzung umzustellen, wenn Sie nicht in die Praxis kommen können. Wenn es uns gelingt, kurzfristig die ausgefallene Sitzung nachzubesetzen, entstehen Ihnen keine Kosten. Bei der Ausfallregelung beziehen wir uns auf § 615 BGB, wonach die Erhebung rechtens ist.

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  • Termine nur nach vorheriger Vereinbarung, online buchbar.
    Wir freuen uns auf Sie!
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